Präsenzeinzelunterricht ab sofort erlaubt!

08.04.2021

Der § 14 a der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist dahin gehend geändert worden, dass die
Erteilung von Einzelunterricht an Musikschulen ab sofort wieder erlaubt ist. Die Erlaubnis betrifft
ausschließlich den Einzelunterricht. Gruppen- und Ensembleunterricht sowie musikalische Grundkurse und Projekte bleiben weiterhin untersagt.

Weitere Informationen sowie das Hygienekonzept der Calenberger Musikschule finden Sie hier: https://calenberger-musikschule.de/corona-informationen-fuer-eltern-und-schuel.