Studienvorbereitende Ausbildung

Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) 

Die  vom Land Niedersachsen geförderte studienvorbereitende Ausbildung (SVA) der Calenberger Musikschule bietet interessierten Jugendlichen ab ca. 12 Jahren, die ein Musikstudium in Erwägung ziehen, die Möglichkeit eine breitgefächerte und fundierte Ausbildung in vielen Bereichen der Musik zu erhalten. Die Teilnahme an der SVA ist auch für Jugendliche möglich, die ihren Hauptfach- und Nebenfachunterricht  nicht an der Calenberger Musikschule erhalten.

Das Wichtigste vorweg: Auch wenn eine Teilnahme an der SVA zu einem Musikstudium führen kann, ist das Ziel, Musik zu studieren nicht eine Bedingung zur Teilnahme. Interessierte Jugendliche können sich sehr gerne zwecks weiterer Informationen bei der Musikschule melden.

Verbindliche UnterrichtsfächerVergünstigungen
Hauptinstrumentalunterricht [idr. 45 Min.] / Woche10% Entgeltermäßigung
Ensembleunterricht / Wochekostenfrei
Unterricht in Musiktheorie / Gehörbildung / Wochekostenfrei
Zwischenprüfungen inkl. Beratungsgesprächen / Jahrkostenfrei
In Abhängigkeit zum individuellen Studienziel wird die Belegung eines Nebenfachs empfohlen.
AufnahmeprüfungAnforderungen
Einreichung
Bevorzugt per Email, siehe Navigationsleiste
Schülerprofilbogen
Werkbezeichnung & Notenliteratur:
2 Werke aus verschiedenen Epochen (Gesamtdauer von 10 Min.)
DarbietungHauptinstrument:
2 Werke aus verschiedenen Epochen (Gesamtdauer von 10 Min.)
Nebeninstrument: Die Darbietung ist optional und von der Wertung ausgenommen.
Kurzer HörtestVorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Er dient zur Feststellung vorhandener Kenntnisse und ist von der Wertung ausgenommen
ZwischenprüfungAnforderungen
Einreichung
Bevorzugt per Email, siehe Navigationsleiste
Schülerprofilbogen
Werkbezeichnung & Notenliteratur:
2 Werke aus verschiedenen Epochen (Gesamtdauer von 10 Min.)
1 Blattspielstück (ausgewählt durch die facheigene Instrumentallehrkraft)
KlausurergebnisDie im Vorhinein bestandene SVA-Klausur im Fach Gehörbildung und Theorie.
Falls die erbrachte Leistung der Klausur dies erfordert, findet eine zusätzliche Hörprüfung statt.
DarbietungHauptinstrument:
2 Werke aus verschiedenen Epochen (Gesamtdauer von 10 Min.)
1 Blattspielstück (eingereicht durch die facheigene Instrumentallehrkraft)
Nebeninstrument: Die Darbietung ist optional und von der Wertung ausgenommen.