Allgemein

Der Beitritt zum Trägerverein Calenberger Musikschule e.V. ist für den Erhalt von Instrumentalunterricht nicht notwendig.

Die wichtigsten Antworten zu Unterrichtsverträgen

Probezeiten
Sie haben eine viermonatige Probezeit.
Innerhalb der Probezeit können Verträge mit einer Frist von 14 Tagen entweder zum Ende des zweiten Monats oder zum Ende der Probezeit gekündigt werden.

Kündigungsfristen
Sie können Unterrichtsverträge mit einer Frist von 8 Wochen zum

  • 30. April,
  • 31. August und
  • 31. Dezember

eines jeden Jahres kündigen.

Ermäßigungen
Wir gewähren Familien-, Mehrfächer- und auf Antrag Sozialermäßigungen.

Unterrichtsorte
Der Unterricht findet überwiegend in Schulen im Einzugsgebiet der Musikschule statt. Wenn Sie bei einer Anfrage per Mail Ihren Wohnort angeben, können wir wir Sie konkret über Unterrichtsmöglichkeiten in Ihrer Nähe informieren.